• Kleine Pflege
• Große Pflege I (Ganzkörperpflege, Duschen)
• Große Pflege II (Baden)
• Kämmen u. Rasieren
• Aufsetzen/Verlassen des Bettes
• Spezielle Lagerung
• Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
• Sondenkost
• Hilfe bei der Ausscheidung
• Begleiten bei Aktivitäten
• Hauswirtschaftliche Versorgung
• Durchführen von Prophylaxen
• Injektionen
• Blutzuckermessung
• Blutdruckmessung
• Verbandwechsel
• Infusionen s.c.
• Katheterversorgung
• Stomaversorgung
• Medikamentengabe
• Sondenernährung
Mit dem Inkrafttreten des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes zum 01.07.2008 haben ambulante Pflegedienste nach §45 SGB XI für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung pflegebedürftiger Menschen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung Anspruch auf die Vereinbarung leistungsgerechter Vergütungszuschläge.
Die Vereinbarung der Vergütungszuschläge setzt voraus, dass die Menschen zum anspruchsberechtigten Personenkreis nach §45a SGB XI gehören und dass sie über die notwendige Versorgung hinaus, zusätzlich betreut und natürlich auch aktiviert werden müssen.
Als vorrangiges Ziel ist die stundenweise Entlastung der pflegenden Angehörigen. Unsere qualifizierten Mitarbeiter sorgen dafür, dass die Angehörigen von ihrer Pflegeaufgabe stundenweise entbunden werden, um sich eigenen Bedürfnissen zu widmen und zum Beispiel Zeit für Aktivitäten, eigene Arztbesuche oder soziale Kontakte zu haben.
Die Pflegebedürftigen erhalten ein angemessenes Kontakt- und Beschäftigungsangebot. Unsere Pflegekräfte versuchen, dem Alltag des dementiell Erkrankten Struktur zu geben, damit Ängste und Unsicherheiten abgebaut und die räumliche, zeitliche, situative und persönliche Orientierung gefördert werden kann. Ziele und Maßnahmen werden mit dem Pflegebedürftigen und den Angehörigen festgelegt, um einen individuellen Weg zu finden.
Unser ambulanter Pflegedienst bietet die Betreuungszeit nach individueller Absprache in der Regel von montags bis freitags an. Die Entlastung an einem Nachmittag wird in der Regel den Zeitraum von 2-3 Stunden umfassen. Während dieser Zeit bleibt die Pflegekraft kontinuierlich beim Pflegebedürftigen.
Der demenzkranke Pflegebedürftige wird in seiner eigenen häuslichen Umgebung durch unseren Pflegedienst betreut. Bei Bedarf finden auch gemeinsame Aktivitäten außerhalb der Häuslichkeit statt.
• Spaziergänge
• Orientierung in der näheren Umgebung
• Kleinere Einkäufe gemeinsam bewältigen
• Besuch von Veranstaltungen
• Besuch von Bekannten
Zu den Aktivitäten im häuslichen Bereich zählen zum Beispiel:
• Malen und Basteln
• Brett- und Kartenspiele
• Musizieren und Singen
• Lesen, vorlesen und Fotoalben ansehen
• Gedächtnistraining
• Gemeinsames Zubereiten von Mahlzeiten
Die Betreuung in dem eigenen Umfeld wird nach Stunden abgerechnet. Die Kosten werden dem Pflegebedürftigen bzw. dem pflegenden Angehörigen in einem Kostenvoranschlag unterbreitet. Die Kosten werden einmal monatlich direkt mit dem zu Pflegenden bzw. dem pflegenden Angehörigen abgerechnet. Der demenzkranke Pflegebedürftige stellt anschließend einen Erstattungsantrag an seine Pflegekasse. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, eine Abtretungserklärung zu unterschreiben, so dass wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen können.
Wir freuen uns auf Sie!
05551 / 91 9 03 71
Fax: 05551 / 9 19 03 72
„Mit unserem verantwortungsvollen Ambulanten Pflegeteam haben Sie jederzeit einen starken, hilfsbereiten Partner an Ihrer Seite.“
Geprüft durch den MDK
1,0 (sehr gut)